Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz
Am 24. Oktober 2015 ist das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes in Kraft gesetzt worden. Das bedeutet, dass nur noch registrierte Geräte in den Handel dürfen.
Am 24. Juli 2016 beginnt die Rücknahmepflicht der Altgeräte für große Händler
Ab dem 30. April 2017 müssen alle angenommenen Altgeräte vom Händler an die Registrierungsstelle EAR gemeldet werden.
EU-Verordnung sorgt für verantwortungsvolleren Umgang bei Elektronikherstellern – sie werden zur Rücknahme verpflichtet
Betroffen sind alle Händler, die eine Lager- oder Verkaufsfläche ab 400 m² besitzen.
Große Händler müssen sämtliche Schrottgeräte annehmen, wenn der Kunden ein gleichwertiges erwirbt, marken unabhängig. Kleine Geräte können auch ohne einen Kauf eines anderen Geräts abgegeben werden.