Ab dem 01.04.19 treten in München neue Förderrichtlinien in Kraft. Das bereits existierende Förderprogramm zur Energieeinsparung wird darin um weitere Förderbereiche erweitert und macht Investitionen somit vor allem für Privathaushalte interessanter – unter anderem auch für PV-Anlagen. Vorerst ist es wichtig zu wissen, wer Anträge auf Förderung überhaupt stellen darf. Hier wird in Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterteilt. Anträge für Wohngebäude können hauptsächlich die Eigentümer und /-innen von Gebäuden oder die Betreiber /-innen der Anlage stellen, nicht allerdings der Bund, das Land oder die Kommune – sollten diese Eigentümer sein. Bei Nichtwohngebäuden können ebenfalls die Gebäudeeigentümer oder Betreiber der Anlage eine Förderung beantragen, allerdings sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro von der Förderung ausgeschlossen. Eine erste Unterscheidung findet hier wieder zwischen Neubauten und Bestandsbauten statt. So kann ein Gebäude, wenn es fünf Jahre vor Antragsstellung fertiggestellt wurde, bei der energetischen Sanierung gefördert werden. Die Möglichkeiten reichen aber nicht nur über den tatsächlichen Bauvorgang, sondern enthalten auch die Beratungsleistungen. Detailliertere Informationen zu den förderrelevanten Leistungen können Tabelle 1 entnommen werden. Wichtig ist, dass die Antragsstellung vor der Vergabe des Auftrags erfolgt. Planungen oder ähnliches dürfen dem Antrag auch vorausgehen. Die Gültigkeitsdauer des Vertrags liegt bei zwei Jahren ab Antragsstellung, in manchen Fällen auch bei drei Jahren. Da das überarbeitete Programm erst zum 01. April 2019 in Kraft tritt, können auch erst ab dann Anträge mit den neuen Konditionen gestellt werden. Nachdem die energetische Maßnahme abgeschlossen wurde, müssen alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden und werden einer Prüfung auf Korrektheit unterzogen. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bescheid ausgestellt, der den Antragssteller über die zugeschriebene Fördersumme bzw. den Grund für eine Ablehnung berichtet. Die Fördersumme hängt von der Maßnahme ab, die nach unterschiedlichen Sätzen gefördert werden. Die maximale Fördersumme besteht aus den kumulierten, nachgewiesenen Kosten für Bau und Beratung und muss dabei mindestens 300 Euro betragen. Werden mehrere Förderprogramme gleichzeitig in Anspruch genommen, muss die Verträglichkeit dieser geprüft werden – allgemein ist Dies aber möglich. Ziel einer Beratung im energetischen Bereich soll eine Potentialanalyse sein, die den Eigentümern aufzeigt, was im Vergleich zur herkömmlichen Energieversorgung eingespart werden kann. Die genauen Anforderungen, die die Solarberatung erfüllen muss, können direkt aus dem Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ entnommen werden. Besonders wichtig ist, dass die Beratung mindestens eines von fünf festgelegten Themengebiete beinhaltet und durch einen angemessenen Beratungsbericht dokumentiert wird. Genaue Fördersummen belaufen sich dabei auf folgende Werte: Steuerberatung Statiküberprüfung Max. 1.500€ pro Tag Max. 6.000€ pro Tag Max. 2.000€ pro Stunde Max. 1.000€ pro Tag Förderungen für PV-Anlagen gibt es nur bei der Neuerrichtung und werden nach Anlagengröße gestaffelt, wobei nur die ersten 30 kWp einer Förderung unterliegen. Die ersten 10 kWp werden dabei mit 200 €/kWp gefördert und jeder weitere kWp mit 100 € – allerdings nur bis 30 kWp. Die genauen technischen und sonstigen Anforderungen und welche Unterlagen für eine erfolgreiche Förderung eingereicht werden müssen, sind wieder dem Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ zu entnehmen. Dies enthält unter anderem Voraussetzungen an die PV-Module (Normen) oder eine fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage. Außerdem gibt es noch einige Zuschläge für: Gebrauchte PV-Anlagen, Plug&Play Anlagen und reine Freiflächenanlagen sind leider nicht förderfähig. Die Installation von einem Batteriesystemen kann ebenso gefördert werden – ist die Batterie stationär und und speist keinen Strom in das Netz ein (Eigenverbrauch). Die Fördersätze belaufen sich auf 300 €/kWh Nutzkapazität bei einem maximalen Prozentsatz von 50% der förderfähigen Investitionskosten. Maximal werden 15.000 € bezuschusst, bei Inselanlagen und Autarkiefähigkeit kommt ein Zuschlag von 500 € hinzu. Auch hier müssen gewisse Richtlinien und Anforderungen eingehalten werden, die die Technik oder die Einreichung von Unterlagen betreffen – genaueres kann dem „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ entnommen werden. Aus dem Programm ausgeschlossen werden Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien, Bleibatterien und Prototypen. Die qualitätssichernde Baubegleitung gehört zu den Bonusmaßnahmen und muss nicht im Vorhinein beantragt werden – es reicht also aus wenn Sie dies erst während der Baumaßnahme vornehmen. Genehmigt wird der Bonus allerdings nur in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme. Neben Kombinationsmöglichkeiten im Bereich der Gebäudesanierung, Anlagentechnik oder des Energiestandards, gelten diese auch für photovoltaische Maßnahmen. Damit können qualitätssichernde Baubegleitungen für subventionierte Photovoltaik- und Batteriespeichervorhaben mit zusätzlichen 5 % der Fördersumme unterstützt werden. Wird eine PV-Anlage mit 20 kWp errichtet und mit 3.000 Euro gefördert, werden zusätzlich 150 Euro für eine qualitätssichernde Baubegleitung zugegeben. Dazu müssen mindestens zwei Baustellenbegehungen, zu geeigneten Zeitpunkten während der Bauausführung, stattfinden. Als Münchnerin freut es mich besonders, dass es nun in meiner Heimat ein so umfangreiches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen gibt. Seit fast 10 Jahren bin ich nun in der Photovoltaikbranche tätig und habe noch kein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen gesehen, welches so großzügig und umfänglich ist.Münchner Förderprogramme zur Energieeinsparung
Allgemeiner Ablauf
Wer kann Förderungen beantragen?
Was wird gefördert?
Zeitliche Voraussetzungen?
Was passiert nach den Baumaßnahmen?
Fördersumme?
Förderungen im Solar- und PV-Bereich
Beratungs- und Planungsleistungen in der Solarenergie:
Grund-förderung
Bonusförderung Rechts- bzw.
Bonusförderung
Fördersatz
Max. Tagessatz
Fördersatz
Max. Stundensatz
Fördersatz
Max. Tagessatz
Ein- und Zweifamilien-häuser mit Denkmalschutz
80% des Beratungs-honorars
800€
—
—
—
—
Mehrfamilien-häuser und Nichtwohn-Gebäude
80% des Beratungs-honorars
800€
80% des Beratungs-honorars
200€
80% des Beratungs-honorars
800€
Förderungen für PV-Anlagen:
–> Für Bestandsbauten: 4.000 Euro pro Anlage
–> Für Neubauten: 1.000 Euro pro AnlageFörderungen für Batteriespeichersysteme:
Qualitätssichernde Baubegleitung:
Gut Ding hat Weile
Münchener Förderprogramm für Photovoltaikanlagen
Veröffentlicht am 18. Juli 2019 in GF, Kommunen, Photovoltaik, private Bauherren, Unternehmen, WEG