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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten; es handelt sich dabei um eine Förderung der Stromerzeugung durch die Erneuerbaren Energien. Aufgrund des EEG haben die Erneuerbaren Energien bei der Netzeinspeisung Vorrang, d.h. die fossilen Energieträger (Atom, Kohle, Gas, usw.) müssen entsprechend reduziert werden. Dieses Gesetz stellt ein Anreizprogramm dar, um die Technologien zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen weiterzuentwickeln und ihnen zukünftig eine Wirtschaftlichkeit ohne Förderungen zu ermöglichen. Bei erfolgreicher Entwicklung der Erneuerbaren Energien wird die Förderung sukzessive gesenkt, schlussendlich abgesetzt. Photovoltaikanlagen bekommen je nach Anlagenklasse pro eingespeiste kWh einen für die nächsten 20 Jahre garantierten Vergütungssatz ausgezahlt.

EEG 2.0:

  • Für Bestandsanlagen sind keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen worden.
  • Es gibt weiterhin eine bestehende Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis 500 kWp (ab 1.1.2016 bis 100 kWp)
  • Für Anlagen über 500 kWp (ab 1.1.2016 über 100 kWp), ist die Direktvermarktung und die Marktprämie nun der Regelfall.
  • Der Eigenverbrauch wird prozentual an der EEG-Umlage beteiligt (2014: 30%, 2016: 35%, 2017: 40%)
  • Reine Inselanlagen z.B. unsere Taschenrechner sind von der EEG-Umlage befreit.

In den folgenden Merkblättern sind Informationen, die genauen Höhe der Vergütungssätze und der Marktprämien.

Merkblatt EEG 2014

Vergütungsübersicht_2014_Okt-Dez_Basis

Vergütungsübersicht_2014 Okt-Dez_DV