Versicherung
Was Sie bei Photovoltaikanlagen beachten sollten.
Das Ingenieurbüro Kehl hat das „Merkblatt – Photovoltaik versichern“ des Bundesverbandes für Solarwirtschaft e.V. für Sie zusammengefasst, um einen kurzen Überblick über die möglichen Schadensfälle und deren Versicherungsmöglichkeiten zu geben.
Allgefahrendeckung/Vollkasko:
- Naturgewalten wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Frost, Hagel, Schneedruck
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Löschen bei diesen Ereignissen
- Leitungswasser, Überspannung (indirekte Blitzeinwirkung), Feuchtigkeit
- Kurzschluss, Netzrückwirkung
- Folgen von Konstruktions-. Material und Ausführungsfehlern
- Bedienungsfehler durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit des Betreibers
- Diebstahl sowie Böswilligkeit, Sabotage und Vandalismus durch Dritte
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen
Verschleiß sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch den Betreiber und natürliche Ausfälle, bei denen keine äußere Einwirkung nachweisbar ist. Gegenüber der Wohngebäudeversicherung bietet die Photovoltaik-Versicherung den Vorteil, dass der Besitzer davon befreit ist zu dokumentieren, wo, wie, wann und warum der Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt beim Versicherer.
Empfehlung
Allgefahrenversicherungen auf Basis einer Neuwertversicherung. D.h. die PV-Anlage kann im Schadensfall neu errichtet werden.
Entscheidungskriterien für die Wahl des Versicherers
Ausgleichszahlung für Ertragsausfall im versicherten Schadensfall
Versicherung sollte VOR Lieferung und Montagebeginn geklärt werden!!
Der Bauherr haftet zuerst für alle Schäden, die während der Bauphase entstehen.
Die Gebäude- und Feuerversicherung unbedingt schriftlich darüber informieren!
Auch Anlagenerweiterungen müssen angegeben werden.
Schadensfall | Versicherungen |
Sachversicherung |
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Ertragsausfall |
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Haftpflicht |
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Rechtsschutz |
oder
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Die Versicherungssumme für den Ertragsausfall sollte gleich bleiben, da sich die Vergütungshöhe und damit der Verlust bei Anlagenstillstand nicht verringert haben.
Die Versicherung ist kein Ersatz und keine Absicherung der Produkthaftung, Gewährleistung oder Garantie des Herstellers und Errichters.
Haftungshinweis
Das Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind und die Inhalte Änderungen unterliegen können, weisen wir auf Folgendes hin: Ingenieurbüro Kehl übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Merkblatt bereitgestellten Informationen. Für Schaden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, ist eine Haftung des Ingenieurbüros Kehl ausgeschlossen.
Bei bestehenden Wohngebäudeversicherungen ist die Photovoltaikanlagen mit anzugeben. Auch bei der Police für „erweiterte Elementarschäden“ (Wechselrichter und Batterien sollten z.B. vor Hochwassergeschützt werden) können Änderungen vorgenommen werden.