Versicherung
Veröffentlicht am 23. Oktober 2019 in
Bei bestehenden Wohngebäudeversicherungen ist die Photovoltaikanlagen mit anzugeben. Auch bei der Police für „erweiterte Elementarschäden“ (Wechselrichter und Batterien sollten z.B. vor Hochwassergeschützt werden) können Änderungen vorgenommen werden. Eine Allgefahrenversicherung wird empfohlen. Mehr Informationen über Versicherungen erhalten Sie unter Download.