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Förderungen

Einspeisevergütung

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten; es handelt sich dabei um eine Förderung der Stromerzeugung durch die Erneuerbaren Energien. Aufgrund des EEG haben die Erneuerbaren Energien bei der Netzeinspeisung Vorrang, d.h. die fossilen Energieträger (Atom, Kohle, Gas, usw.) müssen entsprechend reduziert werden. Dieses Gesetz stellt ein Anreizprogramm dar, um die Technologien zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen weiterzuentwickeln und ihnen zukünftig eine Wirtschaftlichkeit ohne Förderungen zu ermöglichen. Bei erfolgreicher Entwicklung der Erneuerbaren Energien wird die Förderung sukzessive gesenkt, schlussendlich abgesetzt. Photovoltaikanlagen bekommen je nach Anlagenklasse pro eingespeiste kWh einen für die nächsten 20 Jahre garantierten Vergütungssatz ausgezahlt.

EEG 2.0:

  • Für Bestandsanlagen sind keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen worden.
  • Es gibt weiterhin eine bestehende Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis 500 kWp (ab 1.1.2016 bis 100 kWp)
  • Für Anlagen über 500 kWp (ab 1.1.2016 über 100 kWp), ist die Direktvermarktung und die Marktprämie nun der Regelfall.
  • Der Eigenverbrauch wird prozentual an der EEG-Umlage beteiligt (2014: 30%, 2016: 35%, 2017: 40%)
  • Reine Inselanlagen z.B. unsere Taschenrechner sind von der EEG-Umlage befreit.

In den folgenden Merkblättern sind Informationen, die genauen Höhe der Vergütungssätze und der Marktprämien.

Merkblatt EEG 2014

Vergütungsübersicht_2014_Okt-Dez_Basis

Vergütungsübersicht_2014 Okt-Dez_DV

 

Finanzierung

Ein weiteres Fördermittel der Bundesregierung für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme sind die niedrigen Zinsen bei den Krediten der KfW. Diese Kredite werden von Ihrer Hausbank vergeben. Falls Ihre Hausbank das KfW-Programm nicht anbietet, können Sie sich direkt an uns wenden, wir klären das für Sie.

Die Anträge für die Kredite finden Sie hier oder unter Downloads.

Aber auch andere Banken z.B. die LfA Förderbank Bayern hat gute Konditionen für klein und mittelständige Unternehmen, die in Erneuerbaren Energien oder Einsparmöglichkeiten investieren wollen.

Die richtige Finanzierung ist für Kunden und Projekt elementar, die hier genannten Banken sind nicht bindend.

Vermietung von Dachflächen

Sie würden auch gerne direkt Ökostrom beziehen? Sie haben nicht genug Kapital, um in eine Photovoltaikanlage zu investieren? Aber eine große Dachfläche? Vermieten Sie diese doch. Langfristige Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren (durch das EEG garantiert), erhöhen ihr Einkommen ohne Investitionsrisiko. So können Sie nicht nur Ihre Dachfläche effektiv nutzen, sondern tragen aktiv zum Umweltschutz bei.

Je nach Objektart und -nutzung (Wohnhaus, Gewerbeimmobilien) kommen unterschiedliche Investoren in Frage, die Ihnen “Ihre” Photovoltaikanlage installieren. Bei Fragen zögern Sie nicht mich zu kontaktieren: kehl(at)ing-kehl.de