Bei PV-Anlagen sind dies im Wesentlichen die technischen Vorgaben des § 9 EEG. Die konkret zu erfüllenden Anforderungen sind dabei abhängig von der Anlagengröße. Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp müssen über technische Vorrichtungen verfügen, die es dem Netzbetreiber ermöglichen, die Einspeiseleistung jederzeit abzurufen und bei Netzüberlastung ferngesteuert zu reduzieren. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp genügt die Ausstattung mit technischen Einrichtungen für eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei einer Netzüberlastung durch den Netzbetreiber. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp kann der Anlagenbetreiber alternativ die maximale Wirkleistungseinspeisung von vornherein auf 70 % der installierten Leistung begrenzen.
Einspeisemanagement
Veröffentlicht am 26. September 2014 in