Die Leistungsgarantie bezieht sich auf eine garantierte Leistung, die die Photovoltaik Module nach einem bestimmten Zeitraumen noch erbringen müssen. Die Produktgarantie dagegen bezieht sich auf Material- oder Montagefehler. Beides ist in den ersten zwei Jahren durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung abgedeckt. Die Definition der Leistungsgarantie ist insofern umstritten, als gerade bei Solarmodulen immer mit Leistungstoleranzen gerechnet wird. Hinzu kommen außerdem Messtoleranzen, die es erschweren, den Anspruch für die Leistungsgarantie nachzuweisen. Bei einer Messtoleranz von +/- drei Prozent dürfte schwierig werden, eine Leistungsminderung von 10 % oder mehr nachzuweisen, da ja hier schon insgesamt 6 % Messtoleranz einfließen.
Leistungsgarantie
Veröffentlicht am 26. September 2014 in