info@ing-kehl.de | 089 / 32 79 06 82

Rücknahmepflicht Elektroaltgeräte

Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz 2016

Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz

Am 24. Oktober 2015 ist das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes in Kraft gesetzt worden. Das bedeutet, dass nur noch registrierte Geräte in den Handel dürfen.

Am 24. Juli 2016 beginnt die Rücknahmepflicht der Altgeräte für große Händler

Ab dem 30. April 2017 müssen alle angenommenen Altgeräte vom Händler an die Registrierungsstelle EAR gemeldet werden.

Fristen

Am 24. Oktober 2015 ist das Elektro- und Elektronik-

altgerätegesetzes in Kraft gesetzt worden. Das bedeutet, dass nur noch registrierte Geräte in den Handel dürfen.

Am 24. Juli 2016 beginnt die Rücknahmepflicht der Altgeräte für große Händler

Ab dem 30. April 2017 müssen alle angenommenen Altgeräte vom Händler an die Registrierungsstelle EAR gemeldet werden.

Regeln für Hersteller

Gerätehersteller sind verpflichtet, den Kommunen Container zur Verfügung zu stellen und die Abholung zu organisieren. Die Hersteller kommen damit ihrer Verpflichtung der Rücknahme in zumutbarer Entfernung vom Endverbraucher nachkommen. Für uns Endverbraucher bleibt die Abgabe der Altgeräte unentgeltlich.

Registrierungspflicht

Jeder Gerätehersteller muss seine produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte registrieren lassen. Das Umweltbundesamt hat die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) mit dieser Aufgabe betraut. Liebe Händler aufgepasst, wenn der Hersteller die Geräte nicht registriert hat und Sie von Ihnen weiter verkauft werden, gelten Sie als Händler.

 

EU-Verordnung sorgt für verantwortungsvolleren Umgang bei Elektronikherstellern – sie werden zur Rücknahme verpflichtet

Betroffen sind alle Händler, die eine Lager- oder Verkaufsfläche ab 400 m² besitzen.

Große Händler müssen sämtliche Schrottgeräte annehmen, wenn der Kunden ein gleichwertiges erwirbt, marken unabhängig. Kleine Geräte können auch ohne einen Kauf eines anderen Geräts abgegeben werden.

Bleiben Sie informiert:

Infos rund um das Thema Photovoltaik, wenn es was zu sagen/schreiben gibt

Ihre E-Mail-Adresse wird vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben. Mehr unter: https://ing-kehl.de/datenschutz/
  • Münchener Förderprogramm für Photovoltaikanlagen
    Münchener Förderprogramm für Photovoltaikanlagen

    Ab dem 01.04.19 treten in München neue Förderrichtlinien in Kraft. Das bereits existierende Förderprogramm zur Energieeinsparung wird darin um weitere Förderbereiche erweitert…

    0
  • Die Wahl des richtigen Installateurs
    Die Wahl des richtigen Installateurs

    Photovoltaik- ja ich will Schwarzes Schaf – nein danke Wie Sie schwarze Schafe als Installateure vermeiden können.

    0
  • Green Lunch
    Green Lunch

    Green Lunch – Impulse zum nachhaltigen Bauen
    Nachhaltige Gebäudezertifizierung, Zero Waste am Bau, Photovoltaik und Gründach und nachhaltige Beleuchtungsplanung

    0
  • Energiesammelgesetz
    Energiesammelgesetz

    Seit dem 1. Januar ist in Deutschland das Energiesammelgesetz in Kraft getreten. Es bringt für PV-Dachanlagen Sonderkürzungen und Sonderausschreibungen mit

    0