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Das EEG 2.0

Für Bestandsanlagen sind keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen worden.

Es gibt weiterhin eine bestehende Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis 500 kWp (ab 1.1.2016 bis 100 kWp)

Für Anlagen über 500 kWp (ab 1.1.2016 über 100 kWp), ist die Direktvermarktung und die Marktprämie nun der Regelfall.

Der Eigenverbrauch wird prozentual an der EEG-Umlage beteiligt (2014: 30%, 2016: 35%, 2017: 40%)

Reine Inselanlagen z.B. unsere Taschenrechner sind von der EEG-Umlage befreit.

Weiter Informationen befinden sich in dem Merkblatt EEG 2014, sowie die Dokumenten zur Einspeisevergütung und der Vergütungsübersicht Marktprämie. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an uns wenden.